Geplantes EU- „Omnibus-Paket“ im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung

(Arbeitsentwurf auf Basis des aktuellen „Omnibus 1 Proposal“, 26.02.2025)

1. Was ist das Omnibus-Paket?

Die EU-Kommission plant mit dem sogenannten „Omnibus-Paket“ ein Maßnahmenbündel, das mehrere bereits bestehende oder in Planung befindliche Regelwerke im Nachhaltigkeitsbereich vereinfacht und anpasst. Unter anderem betroffen sind:

  • die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive),
  • Teile der EU-Taxonomie
  • die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, „europäisches Lieferkettengesetz“)
  • der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Ziel dieses „Omnibus-Pakets“ ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern, um Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten, wesentliche Regelungen zu präzisieren und gleichzeitig die von der EU verfolgten Klima- und Nachhaltigkeitsziele des Green-Deals nicht zu gefährden.

2. Welche Änderungen könnten bevorstehen?

  • Laut aktuellem Omnibus-Vorschlag: Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung soll auf Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz über 50 Mio. € (oder Bilanzsumme über 25 Mio. €) beschränkt werden. 
  • Mögliche Verschiebung der Erstanwendung der CSRD für die „zweite Welle“ um zwei Jahre (d.h. Geschäftsjahr 2027), damit Unternehmen, die nach der vorgeschlagenen Änderung der Größenkriterien gar nicht mehr berichtspflichtig wären, nicht auf Grundlage bestehender Rechtsprechung unnötigerweise einen Bericht fürs Jahr 2025 erstellen müssten. Hierfür schlägt die EU-Kommission eine schnelle Annahme der Änderungsvorschläge vor, um Rechtsicherheit für die Unternehmen zu schaffen.
  • Reduzierung der Datenpunkte
    • Streichung der Datenpunkte, die für die allgemeine Nachhaltigkeitsberichterstattung als unwichtig erachtet werden
    • Priorisierung von quantitativen Datenpunkten
    • Weitere Unterscheidung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkten
    • Klarere Anweisungen für die Anwendung der Wesentlichkeitsanalyse
  • Die Prüfungstiefe soll lediglich mit beschränkter Sicherheit erfolgen.
  • „Opt-in“ für Taxonomie:
    • Verpflichtend nur noch für CSDDD-Unternehmen (Kriterien 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. Umsatz)
    • Finanzielle Materialität soll eingeführt werden
    • Vereinfachung des DNSH-Kriteriums
  •  
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) – europäisches Lieferkettengesetz
    • Verschiebung um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 und eine vorgezogene Verabschiedung der Leitlinien bis Juli 2026
    • Vereinfachung der Sorgfaltspflichten zur Unterstützung verantwortungsvoller Geschäftspraktiken (Lieferketten)

3. Unsere Empfehlungen

Sollte die CSRD-Pflicht aufgrund der Unternehmensgröße weiterhin bestehen, empfiehlt es sich, bereits begonnene Vorbereitungen, wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse oder die erste Erfassung der THG-Bilanzdaten, konsequent fortzuführen.

Priorisierung quantitativer Kennzahlen:
Insbesondere quantitative Kennzahlen zu den Standards E1 (Energieverbrauch und THG-Emissionen), E5 (Materialverbrauch und Abfallmengen) sowie S1 (Mitarbeiterkennzahlen) sollten weiterhin erhoben werden.

Narrative Datenpunkte:
Die für Ihr Unternehmen relevanten Informationen zu Governance- und Strategiethemen (z.B. ESRS 2 zu Governance, Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs), Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) und Strategy & Business Model (SBM)) werden voraussichtlich in reduziertem Umfang erhalten bleiben.

Abwarten konkreter Änderungen:
Die endgültige Version des Omnibus-Pakets könnte noch wesentliche Erleichterungen enthalten. Insbesondere narrative Datenpunkte sollten erst konkretisiert und ausgearbeitet werden, wenn der endgültige Umfang der Anforderungen feststeht.

Nachhaltigkeitsdaten bleiben relevant.

Unabhängig von regulatorischen Erleichterungen bleiben Nachhaltigkeitsinformationen Ihres Unternehmens für Stakeholder wie Kreditinstitute, Investoren, Geschäftspartner und Kunden weiterhin gefragt. Prüfen Sie daher, ob ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht – beispielsweise gemäß dem VSME-Standard – für Ihr Unternehmen sinnvoll sein könnte.

Bitte beachten Sie, dass dieser Arbeitsentwurf auf den aktuell öffentlich diskutierten Vorschlägen (Omnibus 1 Proposal, 2025/0045/COD) basiert und sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben können.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kommission will Bürokratie und Hürden für Unternehmen abbauen – Europäische Kommission