CSRD-Reporting und Nachhaltigkeitsstrategie
Mit uns erfüllen Sie verlässlich die gesetzlichen Anforderungen des Nachhaltigkeitsreportings
Wir entwickeln mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr CSRD-Reporting und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie
CSRD-Einführungsprojekte
Seit dem Geschäftsjahr 2024 gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU. Den Anfang machen kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab 2024. Ab dem Geschäftsjahr 2025 kommen große Gesellschaften i.S. der Größenkriterien des § 267 HGB und Konzerne i.S. der Größenkriterien des § 293 HGB dazu. In Deutschland sind circa 15.000 Unternehmen betroffen.
Für die großen Gesellschaften und Konzerne sehen wir uns als idealer Ansprechpartner für eine erfolgreiche Umsetzung eines „CSRD-ready-Projektes“:
- Wir haben die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrungen, um auch komplexe Mittelständler hinsichtlich Ihrer ESG-Auswirkungen, -Chancen und -Risiken auf das Geschäftsmodell präzise zu beurteilen.
- Wir sind von Hause her fokussiert auf den Mittelstand.
- Wir beraten bei unseren Projekten nicht mit dem Einheitsblick, sondern fokussieren uns auf den individuell wesentlichen Berichtsumfang Ihres Unternehmens.
- Wir stellen Ihnen alle Übergangs- und Erleichterungsnormen vor, die für Ihren Weg in das CSRD-Reporting nützlich sind.
- Wir unterstützen bei der Auswahl einer geeigneten Software individuell.
- Wir orientieren uns im Hinblick auf die Implementierung von Nachhaltigkeitszielen am Machbaren und nicht am Möglichen.
- Wir decken auf Basis unserer Beurteilung Ihrer Geschäftsabläufe mit Ihnen Potentiale zur betrieblichen Kostenreduktion und Prozessverbesserungen auf.
Da für das CSRD-Reporting Grundlagenwissen bei Ihren Projektteilnehmern erforderlich ist, maßgebliche unternehmensindividuelle Vorfragen zu klären sind (insbesondere die sog. „doppelte Wesentlichkeitsanalyse“) und die notwendige Datenverfügbarkeit geprüft werden muss (GAP-Analyse), sollte Ihr CSRD-ready-Projekt nicht zu spät angegangen werden. Planen Sie mit 6 bis 9 Monaten.
Wir empfehlen, ein solches Projekt in 2024 zu beginnen und im Idealfall vor dem Jahresende 2024 abzuschließen, um am Beispiel der 2024er Daten den „Ernstfall“ 2025 zu testen. Dann sind Sie sicher, in 2025 auf eingeführte Abläufe und valide Daten zurückgreifen zu können.
Häufige Fragen zu CSRD
Mitarbeiterzahl über 250? Umsatzerlöse über 50 Mio. EUR? Bilanzsumme über 25 Mio EUR?
Wenn Sie zwei der drei Fragen mit ja beantworten können gilt Ihr Unternehmen als „groß“ und fällt in die Pflicht im Lagebericht eine Nachhaltigkeitserklärung zu veröffentlichen.
„Große“ Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2025 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht veröffentlichen. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen gilt dies für das Geschäftsjahr 2026.
Wir empfehlen bereits 2024 damit zu beginnen, Vorbereitungen zu treffen und konkrete Projekte anzugehen, um für das Jahr 2025 mit der Echt Datensammlung für die Berichterstattung gerüstet zu sein.