Förderung von Transformationsplänen

Die Herausforderungen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit werden künftig immer höhere Anforderungen an Unternehmen stellen. Auch werden Ihre Geschäftspartner künftig vermehrt emissionsbezogene Angaben von Ihnen einfordern (Stichwort: CO2-Fußabdruck Ihrer Produkte und Dienstleistungen).

Dabei sind Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen nicht nur ökologische Notwendigkeit, sondern können in naher Zukunft zu wesentlichen Einsparungen und damit auch zu Wettbewerbsvorteilen führen.

Die Erstellung eines sogenannten „Transformationsplans“ ist eine gute Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme der Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten auf die Umwelt zu erfassen. Zusätzlich werden Möglichkeiten zur Reduzierung identifiziert und bewertet, um einen Fahrplan für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens zu gestalten.

Beratungsdienstleistungen werden gefördert!

Unterstützung gibt es aktuell für die Erstellung des Transformationsplans vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (sog. „Modul 5: Transformationspläne“). Förderfähig sind ausschließlich Aufwände für externe Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplan stehen. Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße:

  • 40% große Unternehmen
  • 50% mittlere Unternehmen
  • 60% kleine Unternehmen

Die maximale Fördersumme beträgt 60.000€.

Ein Transformationsplan umfasst folgende wesentliche Bestandteile:

1. Ist Analyse und THG-Bilanz:

Im ersten Schritt ist der Corporate Carbon Footprint (CCF, bzw. CO2- oder Treibhausgasbilanz) zu erstellen. Grundlage bietet hierfür das GHG Protocol oder ISO 14064-1. Für den CCF sind mindestens die sog. Scope 1 und 2 Emissionen zu ermitteln. Scope 3 Emissionen sind optional.

2. Zielfestlegung:

Nach der Ermittlung des CCF sind Ziele auf mittel- und langfristiger Basis zur Emissionsreduktion festzulegen.

3. Maßnahmenidentifikation und -konzeption:

Für die Erreichung der in Schritt 2 festgelegten Ziele sind Maßnahmen für die Reduzierung des THG-Ausstoßes zu identifizieren, zu bewerten und in einen Maßnahmenplan zu integrieren. Eine Detailplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen werden nicht gefordert.

4. Verankerung der Klimastrategie:

Zuletzt erfordert der Transformationsplan eine Beschreibung der Sicherstellung der Umsetzung des Maßnahmenplans und die strukturelle Verankerung der Klimaziele im Unternehmen.

Die Anforderungen des Transformationsplans überschneiden sich teilweise mit denen der CSRD.

Unternehmen, die nach der CSRD (unmittelbar oder mittelbar) berichtspflichtig sind bzw. werden, profitieren gleich doppelt:

  1. Die Ergebnisse des Transformationsplans überschneiden sich mit wichtigen Anforderungen nach der CSRD und fließen direkt in den Nachhaltigkeitsbericht ein.
  2. Über den Zuschuss können die Kosten für die Implementierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich gesenkt werden.

Um Sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen, bieten wir Ihnen gerne unsere Expertise bei der Erstellung eines Transformationsplans an. Wir stehen Ihnen jederzeit für ein ausführliches Gespräch zur Verfügung, um die nächsten Schritte zu besprechen und Ihre individuellen Anforderungen zu berücksichtigen.