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CBAM

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM: „carbon border adjustmet mechanism“) zielt auf den Import von emissionsintensiven Waren aus Drittstaaten ab. Bei der Einfuhr von bestimmten Waren muss zukünftig ein CBAM-Zertifikat erworben werden, um den bei der Herstellung entstandenen Emissionen Rechnung zu tragen.

Als klimapolitisches Instrument der Europäischen Union, ist das Hauptziel von CBAM die Vermeidung von „Carbon Leakage“, also der Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Emissionsvorschriften. 

Derzeit sind folgende Produkte/Rohstoffe betroffen: Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Strom sowie deren Veredelungserzeugnisse. Maßgeblich ist dafür die Kombinierte Nomenklatur („KN-Code“), das systematische Warenverzeichnis der Weltzollorganisation. Ab einem Warenwert von 150€ sind die Berichterstattung (und der Zertifikatserwerb ab 2026) für die importierten Waren verpflichtend.

Unternehmen in diesen Branchen sollten sich besonders intensiv mit den Anforderungen und möglichen Kosten von CBAM auseinandersetzen. 

Wir von z-iro unterstützen Sie bei:

Falls ihr Unternehmen CBAM-Waren importiert, müssen Sie innerhalb der Übergangsphase bis 2026 quartalsweise einen CBAM-Bericht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. Ab 2026 benötigen Sie dann bei der Einfuhr der betroffenen Waren ein CBAM Zertifikat.

Der Preis der CBAM-Zertifikate orientiert sich an dem wöchentlichen Durchschnittspreis des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS). So wird sichergestellt, dass sich die Wirkung der CO2-Bepreisung nicht auf Produkte europäischer Unternehmen begrenzt.

Der Bericht enthält allgemeine Informationen über das berichtende Unternehmen, zu den importierten Produkten und den jeweils enthaltenen Emissionen. Während der Übergangsphase können für die Berechnung der Emissionslast noch Durchschnittswerte verwendet werden, jedoch sollen die Unternehmen mittelfristig herstellerspezifische Informationen zur Berechnung nutzen.