Omnibus: CSRD-Berichtspflicht wird verschoben

Am Dienstag, den 01.04.2025, hat das EU-Parlament im Eilverfahren über die Verschiebung der erweiterten Berichtspflichten im Rahmen der CSRD abgestimmt und das Verfahren zugelassen. Am 3. April, folgte die endgültige Entscheidung: Das Europäische Parlament nimmt den „Stop-the-Clock-Vorschlag“ an. Die Berichtspflichten der sogenannten zweiten und dritten CSRD-Welle werden um zwei Jahre nach hinten verschoben.

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CSRD-Umsetzungsgesetz in Deutschland

Am 24. Juli 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen. Das BMJ hatte bereits am 22.03.2024 einen Referentenentwurf (RefE) eines CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht, der noch von diversen Seiten kommentiert wurde.

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Förderung von Transformationsplänen

Die Herausforderungen des Klimawandels und der Nachhaltigkeit werden künftig immer höhere Anforderungen an Unternehmen stellen. Auch werden Ihre Geschäftspartner künftig vermehrt emissionsbezogene Angaben von Ihnen einfordern (Stichwort: CO2-Fußabdruck Ihrer Produkte und Dienstleistungen).

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